Impressum

Kanzlei Linden

Nasely Beknazaryan
Rechtsanwältin

Pflichtangaben nach § 5 TMG und § 2 DL-InfoV
Name der Diensteanbieter (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG)

Nasely H. Beknazaryan

Rechtsanwältin
Allgemein vereidigte Dolmetscherin
Allgemein ermächtigte Übersetzerin

Kontaktdaten (§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 TMG)
Theodor-Heuss-Straße 10
35440 Linden

Telefon: 06403 - 97 88 17 - 0
Telefax: 06403 - 97 88 17 - 5
Mobil: 0173 - 195 28 22

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www.kanzleilinden.de

Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr

Angabe der Kammern (§ 5 Abs. 1 Nr. 5a TMG)

Die Rechtsanwältin Beknazaryan gehört folgender Rechtsanwaltskammer an:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main,
Bockenheimer Anlage 36,
60322 Frankfurt am Main
www.rechtsanwaltskammer-ffm.de

Berufsbezeichnungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 5b TMG)
Die Berufsbezeichnungen "Rechtsanwalt" und "Rechtsanwältin" sind in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden (Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main).
Die Bezeichnungen "Allgemein vereidigte Dolmetscherin" und "Ermächtigte Übersetzerin" sind ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden (Zulassung beim Landgericht Gießen - bzgl. Rechtsanwältin Beknazaryan).

Berufsrechtliche Regelungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 5c TMG)
Für die Rechtsanwältin Beknazaryan gelten folgende Gebühren- u. Berufsordnungen:
• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
• Fachanwaltsordnung (FAO)
• Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
• Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
• Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
• Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die oben genannten Vorschriften können Sie einsehen auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de

Umsatzsteueridentifikationsnummern (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG)
Rechtsanwältin Nasely H. Beknazaryan: 0200532892

Weitere Informationspflichten nach § 2 DL-InfoV (§ 5 Abs. 2 TMG)
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Notare sind gemäß der Bundesnotarordnung (BNotO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro pro Versicherungsfall zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 19a Bundesnotarordnung (BNotO).

Rechtsanwältin Beknazaryan unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Räumlicher Geltungsbereich: Unbeschränkt mit Ausnahme von außereuropäischem Rechtsbezug sowie bzgl. Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.
Den Rechtsanwältin Beknazaryan ist die Wahrnehmung widerstreitender Interessen gemäß § 43a Abs. 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) untersagt. Die Prüfung ob ein Interessenkonflikt vorliegt, wird jeweils vor der Annahme eines Mandates vorgenommen.
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Die Rechtsanwältin Beknazaryan ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
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